Wichtige Punkte daraus sind:

  • Zweck des Vereins ist die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege – dies sind Zwecke, die als besonders förderungswürdig anerkannt sind.
  • Der Vereinszweck wird nicht der Kultur oder der Bildung zugeordnet.
  • Als ordentliches Mitglied haben Sie aktives und passives Wahlrecht. Sie können auch Fördermitglied ohne Wahlrecht werden.
  • Einmal jährlich werden Sie zu einer ordentlichen Mitgliederversammlung eingeladen. Gäste sind ebenfalls immer gerne willkommen.
  • Im Falle der Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband, Landesverband Bremen e.V. zu.


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