Musiktherapeutinnen sind entweder approbiert oder arbeiten nach Erteilung der "Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie". Dieses Dokument wird von staatlichen Gesundheitsämtern nach Überprüfung ausgestellt und sichert die Berufsausübung ab. Als wissenschaftliches Verfahren ist Musiktherapie leider bisher in Deutschland nicht anerkannt und kann damit außerhalb der stationären Versorgung in der Regel nicht von Krankenkassen übernommen werden. Ausnahmen sind in Einzelfällen Private Krankenversicherungen und sozialrechtliche Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch.